Pico-Laser-Behandlung: Ablauf und Nachsorge
Eine Pico-Laser-Behandlung beginnt mit der ärztlichen Beurteilung von Hauttyp und Befund, gefolgt von Aufklärung und – je nach Indikation – einem Testareal. In der Sitzung selbst wird das Areal gekühlt, geschützt und Puls für Puls behandelt; behandeltes Pigment färbt sich dabei kurzzeitig weiß. Danach folgen Kühlung, Wundpflege und konsequenter Sonnenschutz. Zwischen den Sitzungen liegen Wochen, weil der Körper die fragmentierten Pigmente selbst abtransportiert.

Was in der Sitzung tatsächlich passiert
Der Picosekundenlaser gibt seine Energie in Billionstel-Sekunden ab. Sie wird vom Zielpigment aufgenommen, und weil die Wärme in dieser Zeit nicht abfließen kann, entsteht im Pigment eine Druckwelle, die es mechanisch zerlegt – der photoakustische Effekt.
Der Laser entfernt das Pigment also nicht selbst. Er zerkleinert es so weit, dass körpereigene Fresszellen es aufnehmen und über das Lymphsystem abtransportieren können. Dieser Abbau geschieht in den Wochen nach der Sitzung – und erklärt, warum eine Behandlung Zeit braucht statt sofort fertig zu sein.
Die technischen Hintergründe erklärt die Seite Pico-Laser (Picosekundenlaser).
Vor der Behandlung: was geklärt wird
Die eigentliche Arbeit beginnt vor dem ersten Puls. Ärztlich zu klären sind unter anderem:
- Befund und Hauttyp: Was genau wird behandelt, wie tief sitzt das Pigment, wie reagiert der Hauttyp - Abgrenzung: Bei pigmentierten Hautveränderungen die Unterscheidung harmloser von auffälligen Befunden - Aktuelle Bräune: Frisch gebräunte Haut konkurriert um die Laserenergie – Behandlungen werden dann meist verschoben - Medikamente: Photosensibilisierende Wirkstoffe können die Lichtempfindlichkeit erhöhen - Vorerkrankungen und Vorbehandlungen: Neigung zu Pigmentverschiebungen, Narbenbildung oder Herpes im Behandlungsareal - Erwartung: Was realistisch erreichbar ist – und was nicht ! Bei Permanent-Make-up, bunten Tattoos und flächigen Pigmentbefunden gehört ein Testareal dazu: eine kleine Fläche wird behandelt und die Reaktion abgewartet, bevor das gesamte Areal drankommt.
So läuft eine Sitzung ab
Details unterscheiden sich je nach Indikation, der Rahmen ist aber vergleichbar:
- 1Begrüßung und Kontrolle: Rückfragen zu Veränderungen seit dem Vorgespräch, Fotodokumentation des Ausgangsbefunds
- 2Vorbereitung der Haut: Reinigung des Areals, Entfernung von Make-up und Cremes
- 3Schutz: Augenschutz für alle Anwesenden im Raum; bei Behandlungen nahe am Auge zusätzlich eingelegte Schutzschalen
- 4Optionale Betäubung: bei empfindlichen Arealen topische Betäubung oder Kühlung vorab
- 5Behandlung: Der Laser wird Puls für Puls über das Areal geführt; behandeltes Pigment färbt sich sofort milchig-weiß
- 6Kühlung und Abdeckung: Kühlung des Areals, bei Bedarf Wundauflage
- 7Besprechung: Verhaltenshinweise für die nächsten Tage, Terminplanung für die Kontrolle
- 8Dokumentation: Parameter, Areal und Reaktion werden festgehalten – auch als Grundlage für die Folgesitzung
Was man währenddessen spürt
Die Empfindung wird häufig mit dem Schnippen eines Gummibands auf der Haut verglichen, begleitet von einem hörbaren Knacken. Wie stark sie ausfällt, hängt von Areal, Pigmentdichte, eingestellter Energie und persönlichem Empfinden ab – über Knochen und an dünnhäutigen Stellen wird sie meist deutlicher wahrgenommen.
Kühlung während und nach der Behandlung, angepasste Parameter und bei Bedarf eine topische Betäubung erhöhen den Komfort. Eine Sitzung dauert je nach Größe des Areals typischerweise wenige bis etwa dreißig Minuten.
Direkt danach: was normal ist
Unmittelbar nach dem Puls färbt sich das behandelte Pigment weiß – die sogenannte Immediate Whitening Reaction, verursacht durch feine Gasbläschen im Gewebe. Sie verblasst üblicherweise nach etwa 15 bis 20 Minuten.
In den Stunden und Tagen danach sind Rötung, leichte Schwellung, ein Gefühl wie nach einem Sonnenbrand und feine Krustenbildung übliche Reaktionen. Bei stärkerer Energie können kleine Bläschen auftreten. Das Areal heilt in der Regel innerhalb einiger Tage ab.
Nachsorge: die entscheidenden Tage
Was nach der Sitzung passiert, beeinflusst das Ergebnis mindestens so stark wie die Behandlung selbst:
- Krusten nicht ablösen: Sie fallen von allein ab; Manipulation erhöht das Narbenrisiko
- Konsequenter Sonnenschutz: hoher Lichtschutzfaktor, das Areal möglichst abdecken – über Wochen, nicht Tage
- Kein Solarium, keine intensive Sonne im behandelten Bereich
- Sauna, Schwimmbad und starkes Schwitzen in den ersten Tagen meiden
- Areal sauber und trocken halten, Pflege nur nach ärztlicher Anweisung
- Bei Auffälligkeiten Rücksprache: starke Schmerzen, Zeichen einer Infektion oder ungewöhnliche Verfärbungen gehören zurück in die Praxis
Warum zwischen den Sitzungen Wochen liegen
Der Laser leistet nur den ersten Teil der Arbeit. Den Abtransport der Pigmentfragmente übernimmt das Lymphsystem, und das braucht Zeit. Wird zu früh nachbehandelt, ist noch Pigment unterwegs, die Haut ist noch beansprucht – der Nutzen bleibt aus, die Belastung steigt.
Dazu kommt ein zweiter Grund: Erst nach vollständiger Abheilung lässt sich beurteilen, wie der Befund reagiert hat. Diese Beurteilung ist die Grundlage für die Parameter der nächsten Sitzung. Den passenden Abstand legt die Praxis individuell fest.
Wann eine Behandlung verschoben wird
Es gibt Situationen, in denen abgewartet wird – nicht aus Vorsicht allein, sondern weil das Ergebnis sonst leidet:
- frische Bräune oder Solariumbesuch kurz vor dem Termin - akute Infektion, offene Wunden oder Entzündungen im Areal - unklare pigmentierte Veränderung, die zuerst abgeklärt werden muss - Einnahme photosensibilisierender Medikamente - Schwangerschaft und Stillzeit werden in der Praxis üblicherweise zurückgestellt Die Entscheidung trifft immer die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nach individueller Beurteilung.
Was das für die Praxis bedeutet
Für Praxen ist der mehrstufige Charakter kein Nachteil, sondern Struktur: Behandlungszyklen mit festen Kontrollterminen erzeugen planbare, wiederkehrende Termine statt Einzelbesuchen. Die saubere Dokumentation von Parametern und Reaktionen macht Folgesitzungen präziser und ist zugleich Teil der Sorgfaltspflicht.
Dazu kommt die rechtliche Lage: Tattooentfernung, die Behandlung pigmentierter Hautveränderungen und die Entfernung von Permanent-Make-up fallen unter den Arztvorbehalt nach § 5 Abs. 2 NiSV. Die Nachfrage läuft damit direkt in die ärztliche Praxis.

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Häufige Fragen
Nach ärztlicher Beurteilung und Aufklärung wird das Areal gereinigt, alle Anwesenden tragen Augenschutz, und bei Bedarf wird gekühlt oder topisch betäubt. Anschließend führt die Behandlerin oder der Behandler den Laser Puls für Puls über das Areal; behandeltes Pigment färbt sich sofort weiß. Danach folgen Kühlung, gegebenenfalls eine Wundauflage, Verhaltenshinweise und die Dokumentation.
Die Empfindung wird häufig mit dem Schnippen eines Gummibands verglichen. Wie stark sie ausfällt, hängt von Areal, Pigmentdichte, eingestellter Energie und persönlichem Empfinden ab. Kühlung, angepasste Parameter und bei Bedarf eine topische Betäubung erhöhen den Komfort.
Das richtet sich vor allem nach der Größe des Areals. Kleine Areale sind in wenigen Minuten behandelt, größere Flächen benötigen etwa eine halbe Stunde. Hinzu kommen Vorbereitung, Kühlung und Nachbesprechung.
Zunächst die weiße Verfärbung des behandelten Pigments, die nach etwa 15 bis 20 Minuten verblasst. Danach sind Rötung, leichte Schwellung, ein Sonnenbrand-ähnliches Gefühl und feine Krusten übliche Reaktionen. Bei höherer Energie können kleine Bläschen auftreten.
Weil der Laser das Pigment nur zerlegt – abtransportiert wird es vom Lymphsystem, und das braucht Wochen. Zusätzlich lässt sich erst nach vollständiger Abheilung beurteilen, wie der Befund reagiert hat; darauf bauen die Parameter der nächsten Sitzung auf.
Krusten nicht ablösen, keine intensive Sonne und kein Solarium im behandelten Bereich, in den ersten Tagen Sauna, Schwimmbad und starkes Schwitzen meiden. Konsequenter Sonnenschutz über Wochen gehört zur Behandlung dazu, nicht nur zur Empfehlung danach.
Unter anderem bei frischer Bräune, akuten Infektionen oder Entzündungen im Areal, unklaren pigmentierten Veränderungen, bei Einnahme photosensibilisierender Medikamente sowie üblicherweise in Schwangerschaft und Stillzeit. Die Entscheidung erfolgt nach individueller ärztlicher Beurteilung.
Für Tattooentfernung, die Behandlung pigmentierter Hautveränderungen und die Entfernung von Permanent-Make-up gilt der Arztvorbehalt nach § 5 Abs. 2 NiSV: Diese Anwendungen sind approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender Weiter- oder Fortbildung vorbehalten.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine medizinische Beratung. Behandlungen sind durch qualifiziertes Fachpersonal durchzuführen.